Der COVID-19 RT-PCR-Speicheltest entspricht den höchsten Standards für den molekularbiologischen Nachweis von SARS-CoV-2
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Um den neuesten Anforderungen zu entsprechen, müssen Sie bei der Probenentnahme eine Online-Identitätsprüfung sowie eine Videoaufnahme der gesamten Probenentnahme (ca.10-15 Minuten) durchführen, um Ihr Ergebnis zu erhalten:
Der COVID-19 Speicheltest entspricht den höchsten Standards für den molekularbiologischen Nachweis von SARS-CoV-2. Es handelt sich um eine real-time-RT-PCR, die in allen Ländern als höchster Standard akzeptiert wird.
Die Frage, ob COVID-19 nachweisbar ist, erfolgt über den molekularbiologischen Direktnachweis des SARS-CoV-2 Virus, respektive dessen RNA-Bestandteilen mittels einfacher, nicht-invasiver Speichelprobe. Die entsprechende Diagnostik ermöglicht zuverlässig den Rückschluss, ob bei einer Person zum Zeitpunkt der Speichelentnahme SARS-CoV-2 nachweisbar ist. Dies unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht.
Es handelt sich um ein einfach anzuwendendes Speicheltest-Kit für die Selbstentnahme einer Speichelprobe zuhause oder im Unternehmen.
Eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch asymptomatische oder minimal symptomatische Personen ist beschrieben und findet auch in der Inkubationszeit von max. 14 Tagen statt. Die Analytik erfolgt Montag-Samstag, das Resultat liegt in der Regel am selben und spätestens am Folgetag des Probeneingangs vor.
Die Analytik wird als Nicht-Pflichtleistung der Krankenkasse durchgeführt, es werden keine Rückforderungsbelege generiert.
Nur mittels eines Tests aus entsprechend geeignetem Probenmaterial (Speichelprobe oder Nasen-Rachenabstrich) lässt sich das Vorhandensein von COVID-19 nachweisen. Bei sogenannten RT-PCR-Tests werden im Gegensatz zu den bisher verbreiteteten Antigen-Tests auch asymptomatische Virusträger erkannt. Weiter verlangen immer mehr Länder für die Einreise einen negativen SARS-CoV-2 PCR Test, weshalb einem negativen PCR-Laborbefund immer mehr Bedeutung zukommt. Die Gültigkeit eines solchen Befundes ist jedoch abhängig von den Einreisebstimmungen und vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen nationalen Behörden an der Zieldestination.
Der positive Nachweis von SARS-CoV-2 (COVID-19) ist meldepflichtig. Das Labor ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei einem positiven Testresultat die erforderlichen Daten den Behörden (Bundesamt für Gesundheit und Kantonsarzt) weiterzuleiten. Bei einem negativen Testresultat wird nur der Auftraggeber / die Auftraggeberin informiert.