• COVID-19 RNA PCR Speicheltest geeignet zum Reisen und für Events

    Der COVID-19 RT-PCR-Speicheltest entspricht den höchsten Standards für den molekularbiologischen Nachweis von SARS-CoV-2 

    • Bei Bestellung bis 15:00h (Samstag bis 10:00h) erhalten Sie das Test-Kit am nächsten Arbeitstag
    • Der Test erfolgt mittels einfacher Speichelentnahme zu Hause oder am Arbeitsplatz
    • Den Test senden Sie mittels vorfrankiertem Versandumschlag per A-Post ins Labor
    • Die Analytik erfolgt Montag-Samstag, das Resultat liegt in der Regel am selben Tag des Probeneingangs vor
    • Die Benachrichtigung erfolgt per SMS und per Email unmittelbar nach Vorliegen des Resultats direkt durch das Labor
    • Sie erhalten bei einem negativen Testergebnis zusätzlichen einen QR-Code für das Schweizer COVID-Zertifikat
    • Der Test ist je nach Vorgaben der Fluglinie oder des Einreiselandes in der Regel 48 bis 72 Stunden ab Speichelabnahme gültig

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  • Identitäts-Check und Videobeweis

    Um den neuesten Anforderungen zu entsprechen, müssen Sie bei der Probenentnahme eine Online-Identitätsprüfung sowie eine Videoaufnahme der gesamten Probenentnahme (ca.10-15 Minuten) durchführen, um Ihr Ergebnis zu erhalten:

    • Bitte stellen Sie sicher, dass Sie den ganzen Vorgang der Probenentnahme bis zur Verpackung des Probenröhrchens in den SafetyBag und in den Versandumschlag vollständig mit ihrem Smartphone oder ihrer Computerkamera als Videobeweis aufnehmen. Dabei muss der Versandumschlag auf dem Video sichtbar verschlossen werden. Ohne Videobeweis kann ihre Probe nicht ausgewertet werden und es kann kein Zertifikat ausgestellt werden.
    • Halten Sie einen gültigen Personalausweis bereit, dessen Vorderseite und Rückseite sie fotografieren und hochladen müssen. Akzeptiert sind Reisepass, Identitätskarte und Führerausweis.
  • COVID-19 RNA RT-PCR Test

    Der COVID-19 Speicheltest entspricht den höchsten Standards für den molekularbiologischen Nachweis von SARS-CoV-2. Es handelt sich um eine real-time-RT-PCR, die in allen Ländern als höchster Standard akzeptiert wird.

    • Der Test detektiert als Ziel das N1-Gen des SARS-CoV-2 Virus
    • Darüberhinaus wird über ein Kontrollgen geprüft, ob die Probe auch richtig gegurgelt wurde
    • Durch die hohe Sensitivität werden auch asymptomatische Virusträger erkannt.

    Die Frage, ob COVID-19 nachweisbar ist, erfolgt über den molekularbiologischen Direktnachweis des SARS-CoV-2 Virus, respektive dessen RNA-Bestandteilen mittels einfacher, nicht-invasiver Speichelprobe. Die entsprechende Diagnostik ermöglicht zuverlässig den Rückschluss, ob bei einer Person zum Zeitpunkt der Speichelentnahme SARS-CoV-2 nachweisbar ist. Dies unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht.

    Es handelt sich um ein einfach anzuwendendes Speicheltest-Kit für die Selbstentnahme einer Speichelprobe zuhause oder im Unternehmen. 

    Eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch asymptomatische oder minimal symptomatische Personen ist beschrieben und findet auch in der Inkubationszeit von max. 14 Tagen statt. Die Analytik erfolgt Montag-Samstag, das Resultat liegt in der Regel am selben und spätestens am Folgetag des Probeneingangs vor.

    Die Analytik wird als Nicht-Pflichtleistung der Krankenkasse durchgeführt, es werden keine Rückforderungsbelege generiert.

    Fragen zum Test

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  • Warum sich selber testen

    • Wissen ob man infiziert ist oder nicht
    • Mehr Sicherheit beim Besuch oder Kontakt mit Risikogruppen 
    • Mehr Sicherheit in Familie und Beruf
    • Negatives Ergebnis für Einreise in bestimmte Länder nötig

    Nur mittels eines Tests aus entsprechend geeignetem Probenmaterial (Speichelprobe oder Nasen-Rachenabstrich) lässt sich das Vorhandensein von COVID-19 nachweisen. Bei sogenannten RT-PCR-Tests werden im Gegensatz zu den bisher verbreiteteten Antigen-Tests auch asymptomatische Virusträger erkannt. Weiter verlangen immer mehr Länder für die Einreise einen negativen SARS-CoV-2 PCR Test, weshalb einem negativen PCR-Laborbefund immer mehr Bedeutung zukommt. Die Gültigkeit eines solchen Befundes ist jedoch abhängig von den Einreisebstimmungen und vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen nationalen Behörden an der Zieldestination.

    Der positive Nachweis von SARS-CoV-2 (COVID-19) ist meldepflichtig. Das Labor ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei einem positiven Testresultat die erforderlichen Daten den Behörden (Bundesamt für Gesundheit und Kantonsarzt) weiterzuleiten. Bei einem negativen Testresultat wird nur der Auftraggeber / die Auftraggeberin informiert.